Am Freitag beschließt der Bundestag wohl das umstrittene neue Wahlrecht. Die Ampel beruft sich auf den Rat von Sachverständigen – jedoch zu Unrecht.
BERLIN taz | Union und Linkspartei geben sich weiter empört, helfen wird es ihnen aber kaum noch: Mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der AfD wird der Bundestag am Freitag voraussichtlich das neue Wahlrecht beschließen. Teil der Reform: Der bisher übliche Umweg um die 5-Prozent-Hürde herum wird versperrt.
Doch taz-Recherchen zeigen: Das Stimmungsbild unter den Expert*innen war in der Frage nicht nur während der Sitzung im Februar geteilt. Auf Nachfrage spricht sich jetzt sogar eine Mehrheit der Sachverständigen gegen die ersatzlose Streichung der Grundmandatsklausel aus.
Klausel Leer ausgehen soll künftig auch jede Partei, die nicht über die Fünf-Prozent-Hürde kommt. Denn die sogenannte Grundmandatsklausel soll gestrichen werden. Nach ihr kommt bisher in den Bundestag, wer seinen Wahlkreis gewinnt, obwohl seine Partei bundesweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen holt. Ab drei Direktmandaten kommen bisher auch Listenkandidaten der Partei entsprechend des Zweitstimmenanteils rein.
Fühlen sich die drei Jurist*innen übergangen, ist der Ampel-Verweis auf die Sachverständigen nur vorgeschoben? Meinel möchte sich öffentlich nicht äußern, Möller und von Achenbach verweisen auf das gemeinsame Gutachten. Sie sehe keinen Anlass zur Änderung der damaligen Stellungnahme, so von Achenbach gegenüber der taz.
„Keine Bedenken gegen die Beibehaltung“ Die Linkspartei hatte den Berliner Rechtswissenschaftler Tarik Tabbara geladen. Er hatte sich während der Anhörung auf ein von der Linken gefordertes Ausländerwahlrecht konzentriert. Zur Grundmandatsklausel sagt er jetzt, dass er „gegen die Beibehaltung keine verfassungsrechtlichen Bedenken“ gehabt hätte.
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