Die Zeit drängt, bis Jahresende soll das neue Wahlrecht stehen. Damit will die Ampel verhindern, dass der Bundestag sich immer weiter aufbläht. Doch es gibt massive Vorbehalte bei der Union. Und nun?
Bei den Fraktionssitzungen soll jetzt dennoch der Grundsatzbeschluss für ein bestimmtes Reformmodell fallen. Am Donnerstag soll dann die Kommission Zwischenergebnisse festhalten, um bis Ende August ihren Bericht vorlegen zu können.
Die Beschlussvorlage für die Ampel-Fraktionssitzungen an diesem Dienstag, die unserer Redaktion vorliegt, sieht im Kern vor, die bereits gestartete Streichung von 19 Wahlkreisen zu stoppen. Es sollen also alle 299 Wahlkreise erhalten bleiben. Um dennoch eine Verkleinerung des Parlaments zu erreichen, wollen die Ampel-Fraktionen die sogenannten Überhangmandate und Ausgleichsmandate abschaffen.
erfolgt, die mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten. Die Zahl der Mandate wäre damit auf 598 festgelegt. Erreicht künftig eine Partei in den weiterhin 299 Wahlkreisen mehr Direktmandate als ihr nach dieser Berechnung zustehen, sollen davon diejenigen mit dem niedrigsten Erststimmenanteil nicht mehr zugeteilt werden. Dies führt allerdings dazu, dass einige Wahlkreis-Siegerinnen und -Sieger nicht mehr ins Parlament einziehen.
Um dem Rechnung zu tragen, erwägen die Ampel-Fraktionen eine Zweitpräferenz für das Direktmandat, die die Wählerinnen und Wähler gleich mit angeben können – eine Art Stichwahl. Kommt der oder die Erstplatzierte nicht zum Zuge, würden dann die Zweitpräferenzen auf die übrigen Bewerberinnen und Bewerber verteilt.
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