Nach der Einigung der Ministerpräsidenten zur Zukunft von ARD, ZDF und Deutschlandradio dürften die Diskussionen jetzt erst richtig beginnen – vor allem über den Rundfunkbeitrag.
Nach der Einigung der Ministerpräsidenten zur Zukunft von ARD, ZDF und Deutschlandradio dürften die Diskussionen jetzt erst richtig beginnen – vor allem über den Rundfunkbeitrag.So soll die Reform der Öffentlich-Rechtlichen aussehen: Alexander Schweitzer , Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, Michael Kretschmer , Ministerpräsident des Landes Sachsen, und Stephan Weil , Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, stellen am Freitag ihre Pläne vor.
Der Entwurf sah vor, den ohnehin schon bestehenden „Sendungsbezug“ für öffentlich-rechtliche Onlinetextangebote im Rahmen des ohnehin schon bestehenden Verbots der Presseähnlichkeit zu betonen. Schließlich seien„primär als Bewegtbild- und Ton-Angebote“ zu begreifen.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und der Medienverband der freien Presse begrüßten, dass die Bundesländer die Textangebote der Rundfunkanstalten eindämmen wollen. Klar sei, dass eine „unmissverständliche Beschränkung“ nötig sei: „Es wird zu klären sein, ob die heute verabschiedeten Regelungen das erklärte Ziel der Länder überhaupt erreichen können“, hieß es am Freitag in einer Mitteilung.
Auch wenn es am Freitag hieß, man sei „nah an einer Lösung“ – eine einstimmige Einigung der Länderchefinnen und -chefs scheint tatsächlich schwer vorstellbar, erst recht binnen der kurzen Zeitspanne bis Dezember. Dann steht das nächste Treffen der Ministerpräsidenten an.
Weiter sagte sie unserer Redaktion: „Die offene Frage des künftigen Rundfunkbeitrags kann nun dazu führen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor dem Bundesverfassungsbericht klagen. Denn die neue Beitragsperiode beginnt schon am 1. Januar 2025.“ Der Beitrag müsste dann steigen, das beruhe auf einem verfassungsrechtlich verbrieften Verfahren, an dem sich die Landesregierungen und Länderparlamente eng orientieren müssen.
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