Regensburger Ex-OB Wolbergs: Keine Entscheidung über Verfassungsbeschwerde

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Regensburg, 05.11.2021: Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Lehrstuhlinhaber Strafrecht an der Universität Regensburg, ordnet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs Leipzig im Wolbergs-Prozess ein.

Der Justizweg des Regensburger Ex-OB Joachim Wolbergs geht damit weiter − Symbolbild: Peter Kneffel/dpa/Archiv

Witting hatte im Januar 2022 gegen zwei Urteile des Landgerichtes Regensburg gegen Wolbergs aus den Jahren 2019 und 2020 sowie ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2021 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist überdies „weder von einer allgemeinen Bedeutung der Verfassungsbeschwerde noch von einem schweren und unabwendbaren Nachteil bei Verweisung auf den Rechtsweg auszugehen“. Hierauf hatte sich Wolbergs berufen.„Herr Wolbergs wird sich dadurch nicht entmutigen lassen“, so Witting. Spätestens nach der Erschöpfung des Rechtsweges soll es eine erneute Verfassungsbeschwerde geben.

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