Revision im Fall der Verbrühungstochter in Halle

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Revision im Fall der Verbrühungstochter in Halle
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Nach der Staatsanwaltschaft hat auch der Vater einer Zweijährigen Revision im Verfahren um ihren Tod im Mai eingelegt. Das Landgericht hatte den Vater zu drei Jahren Haft verurteilt, da er die Tochter mit heißem Wasser übergossen hatte.

Im Mai starb in Halle ein Kind an Verbrühungen . Eltern und Großmutter wurden verurteilt. Der Vater des Mädchens legte nun Revision ein. Zuvor tat bereits die Staatsanwaltschaft diesen Schritt. Halle (dpa/sa) - Im Verfahren um den Tod einer Zweijährigen hat nach der Staatsanwaltschaft nun auch der Vater des Mädchens Revision eingelegt. Die Revision sei wenige Tage vor Jahresende beim Landgericht eingegangen, teilte eine Sprecherin Gerichts mit. Zuvor berichtete die 'Mitteldeutsche Zeitung'.

Das Landgericht hatte den Vater des Mädchens im Dezember zu einer Haftstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Die Mutter und die Großmutter der Zweijährigen erhielten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen Bewährungsstrafen.Die 1. Große Strafkammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Vater im Mai dieses Jahres seine kleine Tochter mit heißem Wasser übergossen hatte. Die großflächigen Verletzungen seien von allen drei Angeklagten falsch eingeschätzt worden. Die Eltern und die Großmutter hatten keine ärztliche Hilfe geholt und das Mädchen mit Kühlspray und Quarkwickeln versorgt. Zwei Tage später starb das Mädchen. Laut Gutachten hätte es bei rechtzeitiger ärztlicher Behandlung gerettet werden können. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fiel die Strafe für den Vater jedoch zu milde aus. Sie hatte sechs Jahre Haft für ihn und jeweils dreieinhalb Jahre Haft für die Mutter und die Großmutter gefordert

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