ROUNDUP 3/Klatsche vor Gericht: Ampel muss Maßnahmen zu Klimaschutz nachschärfen
BERLIN - Es ist eine weitere juristische Klatsche für die Ampel-Koalition: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Donnerstag entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt .
Mit den bisher vorgelegten Maßnahmen der Bundesregierung klaffe bis 2030 eine Gesamtlücke von circa 200 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten. Das sei die Menge an Treibhausgasen, die Deutschland bis dahin zusätzlich einsparen müsste, um die Klimaziele erreichen zu können. Die Deutsche Umwelthilfe feierte am Abend ihren Triumph. "Dieses Urteil ist eine verdiente Ohrfeige für die Pseudo-Klimaschutzpolitik der Bundesregierung", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und kurzfristig nachbessern. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit auf Autobahnen.
Dazu gehören konkrete, teils schon umgesetzte Maßnahmen wie die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, das 49-Euro-Deutschland-Ticket oder die CO2-abhängige Lkw-Maut. Es finden sich aber auch allgemeinere Vorhaben, etwa die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs oder eine beschleunigte Ausweisung von Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien.
Diese Systematik dürfte sich allerdings bald ändern. Ende April beschloss der Bundestag eine umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes, vor allem auf Betreiben des Koalitionspartners FDP. Die Einhaltung der Klimaziele soll demnach nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.
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