Die Beihilfen Deutschlands für die angeschlagene Fluggesellschaft Condor sind ein Dauerbrenner vor europäischen Gerichten. Nun haben die Richter erneut ei...
Die Beihilfen Deutschlands für die angeschlagene Fluggesellschaft Condor sind ein Dauerbrenner vor den europäischen Gerichten. Nun haben die Richter erneut ein deutliches Urteil gesprochen.für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg.
Mit einer sogenannten Umstrukturierungsbeihilfe wollte Deutschland die Fluggesellschaft in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen Euro unterstützen, die Teil des im Oktober 2019 gestarteten Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro waren. Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet, dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen, hatte das Vorhaben 2021 genehmigt.
Die Richter gaben dem Antrag von Ryanair nun statt – allerdings nur in Bezug auf eine Verletzung der Verfahrensrechte im Rahmen des erforderlichen Prüfverfahrens. Die Richter stellten klar, dass Ryanair die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht beanstanden konnte.
Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die irische Airline in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht. Condor und Ryanair hatten auch schon im vergangenen Jahr zusammen erfolgreich gegen die deutsche Corona-Finanzspritze für die Lufthansa geklagt, die die Lufthansa längst zurückgezahlt hat. In diesem Fall steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch aus.
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