Schlappe für die Ampel: Karlsruhe erklärt neues Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig

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Schlappe für die Ampel: Karlsruhe erklärt neues Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig
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Die Ampel scheitert mit ihrem neuen Wahlrecht in Teilen in Karlsruhe. Die Richter erklären die Streichung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig.

Die Ampel scheitert mit ihrem neuen Wahlrecht in Teilen in Karlsruhe. Die Richter erklären die Streichung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig.

Das dort veröffentlichte Urteil ist zwischenzeitlich nicht mehr abrufbar. Eigentlich soll das Urteil erst am Dienstag verkündet werden. Offenbar wurde es versehentlich vorzeitig veröffentlicht.

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