Wenn mehr als ein Drittel der Schüler die Klassenarbeit versemmelt – darf sie dann überhaupt gewertet werden? Oder gibt es ein Recht auf eine zweite Chance? Für alles gibt es gesetzliche Regelungen. Diese hier gelten an NRW-Schulen.
Wenn mehr als ein Drittel der Schüler die Klassenarbeit versemmelt – darf sie dann überhaupt gewertet werden? Oder gibt es ein Recht auf eine zweite Chance? Für alles gibt es gesetzliche Regelung en. Diese hier gelten an NRW- Schul en.Wenn die halbe Klasse eine Fünf in der Arbeit hat, wenn der Notenschnitt unterirdisch ist – na, dann ist der Fall doch wohl klar: Der Test war zu schwer, die Aufgaben waren offenbar gar nicht zu schaffen. Also muss die Arbeit wiederholt werden...
Die Antwort ist: Nein, so einfach ist das leider nicht. Klassenarbeiten oder auch Klausuren müssen überhaupt nicht automatisch wiederholt werden. Es gibt inWer glaubt, dass so eine Vorgabe existiert, hat vermutlich eine alte und seit vielen Jahren abgeschaffte Regelung im Kopf: den sogenannten Drittel-Erlass. Dieser besagte: Wenn bei einer Klassenarbeit ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis erzielte, kam die Sache vor die Schulleitung.
Die Schulleitung muss dann erst einmal versuchen, die Betroffenen zu einer Einigung zu bringen - also beispielsweise enttäuschte Eltern und Kinder und die Lehrkraft. Wenn das nicht klappt, muss sie die fachlich zuständige Schulaufsicht zu dem Fall hinzuziehen. Dann muss diese sich damit befassen, ob die Beschwerden berechtigt sind. Das ist also ein aufwändigeres Verfahren, kein Automatismus wie früher.
Der Drittel-Erlass wurde übrigens unter anderem deshalb abgeschafft, weil man befürchtete, dass durch ihn das Notenniveau nivelliert würde und Arbeiten, die völlig zurecht schlechter ausfielen, zu wohlwollend zensiert würden. Lehrerinnen und Lehrer könnten ihre Beurteilungsmaßstäbe auch selbst korrigieren, wenn sie erkennen, dass sie wirklich überhöhte Anforderungen hatten, lautete das Argument.
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