Streit ums Schwarzfahren: Für NRW-Justizminister Limbach gibt es keinen Grund, das Fahren ohne Fahrschein unter Strafe zu stellen. Die Verkehrsunternehmen seien stattdessen in der Pflicht.
Streit ums Schwarzfahren : Für NRW- Justizminister Limbach gibt es keinen Grund , das Fahren ohne Fahrschein unter Strafe zu stellen. Die Verkehrsunternehmen seien stattdessen in der Pflicht. spricht sich dafür aus, Schwarzfahren weder als Straftat zu behandeln noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. „Es gibt keinen überzeugenden Grund , das Fahren ohne Fahrschein unter Strafe zu stellen“, sagte er im Interview mit WDR 5.
Limbach kritisierte: „Wir verschwenden total viel Zeit darauf, für die Verkehrsunternehmen Strafverfahren durchzuführen, für das Fahren ohne Fahrschein.“ Die Strafverfolgungsbehörden seien nicht dafür da, private Forderungen einzutreiben. Auch in anderen Bereichen des Wirtschaftslebens sei es nicht üblich, dass „der Staat privates Unrecht verfolgt“.
Schwarzfahren gilt in Deutschland als Straftat und fällt unter Bundesrecht. So droht eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit hätte Folgen für die Kommunen. Nicht Staatsanwaltschaften und Gerichte, sondern Bußgeldstellen müssten dann Verfahren führen.
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