Der Sozialforscher Andreas Herteux bewertet die Möglichkeit, Asylbewerber zur gemeinnützigen Arbeit zu verpflichten und eine allgemeine Arbeitspflicht einzuführen.
Sollen Asylbewerber zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden? Dies wird gerade kontrovers diskutiert. Der Sozialforscher Andreas Herteux, selbst im Bereich der Arbeitsintegration aktiv, bewertet, ob sich das flächendeckend realisieren und auch zu einer allgemeinen Arbeitspflicht erweitern lässt.
Die Tätigkeiten müssen allerdings dem Gemeinwohl dienen und dürfen kein reguläres Arbeitsverhältnis, im Sinne des Arbeitsrechts begründen. Typische Beispiele hierfür können die Mitarbeit im Rahmen der Tätigkeiten des Bauhofs, Reinigung von kommunalen Parkanlagen, Hausmeisteraufgaben in der Unterkunft oder Mitarbeit in der Essensausgabe bei einem sozialen Träger sein.
Dabei fehlte es, anders als gelegentlich suggeriert, nicht am politischen Willen. Ein Beispiel hierfür sind die im Jahr 2016 beschlossenen Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen , welche die Wartezeit in den Asylverfahren überbrücken sollten. Die Kommunen zeigen deswegen wenig Interesse, weil der Aufwand schlicht oft nicht im Verhältnis zum Ertrag steht. Die Stellen müssten nicht selten erst geschaffen, verwaltet sowie betreut und zugleich gesellschaftliche Eingliederungsleistungen erbracht werden. Dafür fehlen häufig die Kapazitäten.
Von der heiklen Frage der Verfassungsmäßigkeit abgesehen, würde die Diskussion früher oder später auch sehr schnell andere Bereiche, man denke hier nur an das zweite Sozialgesetzbuch, erreichen, in dem in dieser Legislaturperiode mit der Einführung des Bürgergelds gerade erst, mehr oder weniger, eine Abkehr vom Prinzip des „Forderns“ zugunsten des „Förderns“ verankert wurde.
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