Sparkassen-Kund:innen können laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband mit Rückzahlungen rechnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Wer ein Girokonto hat, muss oftmals Kontoführungsgebühren zahlen. Die Sparkasse hatte diese Gebühren in den vergangenen Jahren erhöht, für ihr Vorgehen dabei ist die Bank zuletzt aber in die Kritik geraten.
Der vzbv reichte deshalb Klage gegen die Berliner Sparkasse ein, der sich 1200 Kund:innen anschlossen. Das Kammergericht Berlin gab ihnen nun recht.mit den watson-Highlights des Tages. Nur einmal pro Tag – kein Spam, kein Blabla, nur sieben Links. Versprochen! Du möchtest lieber auf Instagram informiert werden?Laut dem Urteil des Gerichtes hat die Sparkasse Berlin die Gebühren für Girokonten seit 2016 unzulässig erhöht.
Der vzbv wirft dem Kreditinstitut etwa vor, Ende 2016 das 'Girokonto Comfort' auf 'Giro Pauschal' umgestellt zu haben und dabei die monatliche Gebühr einseitig um drei Euro erhöht zu haben. Die Sparkasse hätte sich geweigert, die Mehrbeträge zurückzuzahlen. Daraufhin kam es zu der Sammelklage, die das Gericht nun in den wesentlichen Teilen für begründet hält.
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