Staatsanwaltschaften: Weisungsrecht: Limbach will strengere Regelung

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Düsseldorf (lnw) - Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach hat Nachschärfungen bei einer angestrebten Reform des sogenannten Weisungsrechts

Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach hat Nachschärfungen bei einer angestrebten Reform des sogenannten Weisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften gefordert. In der"Rheinischen Post" rief der Grünen-Politiker seine Amtskollegen dazu auf, bei der anstehenden Justizministerkonferenz darauf zu drängen, politische Einflussmöglichkeiten auf Staatsanwaltschaften stärker einzuschränken als von Bundesjustizminister Marco Buschmann geplant.

Nach dem Entwurf des FDP-Bundesministers sollen Justizminister-Weisungen von Bund und Ländern künftig nur noch schriftlich, begründet und innerhalb enger Grenzen erlaubt sein. Weisungen von Vorgesetzten sollten nur noch zulässig sein zur Verhinderung rechtswidriger Entscheidungen. Sie sollen zudem möglich sein, wenn in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ein Entscheidungsspielraum besteht oder im Bereich der Ermessensausübung.

Der NRW-Minister hatte bereits klargestellt, dass er weitergehende Beschränkungen für erforderlich hält. "Der Entwurf des Bundesjustizministers ist halbherzig und verfehlt sein Ziel, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft gegen politische Einflussnahme abzusichern", zitierte die RP Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, sagte der Zeitung, die "politische Weisungsbefugnis für konkrete Strafverfahren" stamme aus dem vorletzten Jahrhundert. Vor der Justizministerkonferenz ab diesem Mittwoch in Hannover warnte er vor einem Missbrauch des Weisungsrechts. "In den falschen politischen Händen wäre ein Durchgriffsrecht der Ministerien auf die Strafverfolgung fatal.

Bundesjustizminister Buschmann sagte der Deutschen Presse-Agentur, der von seinem Haus veröffentlichte Entwurf lege die Grenzen des externen ministeriellen Weisungsrechts ausdrücklich fest, wozu auch das Verbot justizfremder Erwägungen zähle. "Das heißt, dass rein politisch motivierte Weisungen ohne Bezug zum Verfahren von vorneherein unzulässig sind", betonte Buschmann.

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