Statt Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf für Quick-Freeze

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Ermittlungsbehörden sollen Verkehrsdaten einfacher speichern und auswerten können. Das steht im Gesetzentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren, den wir veröffentlichen. Das Justizministerium will damit einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag umsetzen - falls das Innenministerium seine Blockade aufgibt.

streiten Politik und Juristen über die Speicherung von Kommunikations-Verkehrsdaten wie IP-Adressen und Standortdaten. Oberste Gerichte haben Gesetze zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung immer wieder als rechtswidrig bewertet und gekippt.Mit „Quick-Freeze“ will die Ampel jetzt ein neues Verfahren zur Speicherung von Verkehrsdaten einführen.

Laut Justizministerium ermöglicht das Quick-Freeze-Verfahren, „Daten schon zu einem frühen Zeitpunkt der Ermittlungen unter deutlich geringeren Voraussetzungen und in einem deutlich größeren Umfang zu sichern, als es bisher möglich ist“.„Quick Freeze statt anlassloser Vorratsdatenspeicherung“Justizminister Buschmann will Quick-Freeze, die SPD und Kanzler Scholz wollen eine Verlängerung der Mietpreisbremse. Zuletzt waren beide Vorhaben miteinander verknüpft.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/C47021-eugh-eropaeischer-gerichtshof-urteil-vorratsdatenspeicherung-daten-ueberwachung-hadopi Bisher war die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nur dann möglich, wenn diese der Bekämpfung schwerer Kriminalität diente, wie beispielsweise der Verbreitung von Kinderpornografie. Diese Einschränkung lockerte der Europäische Gerichtshof mit Urteil von Dienstag. IP-Adressen können von nun an zur Bekämpfung jeglicher Kriminalität gespeichert werden .

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