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hat das Strafverfahren gegen einen früheren Börsenhändler gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2,8 Millionen Euro eingestellt, wie eine Sprecherin bestätigte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. verdient hatte. Der Fall geht auf die Cum-Ex-Anklage von 2017 zurück, wegen der später der Steueranwalt Hanno Berger zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde. Das Verfahren gegen den Börsenhändler war dabei abgetrennt worden.
Cum-Ex-Deals gelten als größter Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepublik. Dabei inszenierten Banken und andere Investoren ein Verwirrspiel mit Aktien und bekamen von Finanzämtern Steuern erstattet, die sie gar nicht gezahlt hatten. Der Staat büßte geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro ein, die Politik reagierte mit einer 2012 greifenden Gesetzänderung.
In anderen Fällen sind ein Teil der strafrechtlichen Vorwürfe bereits verjährt. »Das haben wir in 34 der mehr als 130 Verfahren festgestellt«, räumte der Cum-Ex-Chefermittler der Kölner Staatsanwaltschaft, Tim Engel, Ende Januar in Düsseldorf ein. Die gut 130 Verfahren der Behörde richten sich gegen rund 1700 Beschuldigte.
Die 34 von Verjährung betroffenen Verfahren, die sich gegen eine Vielzahl von Beschuldigten richten, sollten allerdings weiterverfolgt werden. Dazu müssten wohl Vorwürfe gegen einzelne Beschuldigte im Rahmen dieser Verfahren fallen gelassen werden. Bis zu zehn Beschuldigte sind nach Einschätzung des Oberstaatsanwalts Engel strafrechtlich nicht mehr zu belangen.
Cum-Ex-Skandal Hypovereinsbank Die Cum-Ex-Affäre Um Die Warburg-Bank
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