Teilnahme an ARD-Wahlsendung: Wagenknecht-Partei BSW zieht vor nächste Instanz​

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Teilnahme an ARD-Wahlsendung: Wagenknecht-Partei BSW zieht vor nächste Instanz​
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Muss der WDR eine neu gegründete Partei zu einer Wahlarena einladen? Das Verwaltungsgericht Köln sagt nein. Jetzt müssen die obersten NRW-Verwaltungsrichter die Frage klären.

Muss der WDR eine neu gegründete Partei zu einer Wahlarena einladen? Das Verwaltungsgericht Köln sagt nein. Jetzt müssen die obersten NRW-Verwaltungsrichter die Frage klären. setzt seinen Kampf um die Teilnahme an einer ARD- Wahlsendung fort. Die Partei hat vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtsnicht in die Sendung „ Wahlarena 2024 Europa “ am 6. Juni eingeladen werden muss.

Mai inLaut dem Verwaltungsgericht in Köln hat der WDR das Recht, die Teilnehmer an einer redaktionell gestalteten Fernsehdiskussion nach eigenem Ermessen selbst auszusuchen. Der Sender biete dem BSW in anderen Sendungen ausreichend Gelegenheit, die Wähler zu erreichen. Aussagekräftige Wahlergebnisse könne die neu gegründete Partei BSW bislang zudem noch nicht vorweisen.

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