In der Garage stehen Kisten und Co. statt Auto? Das kann teuer werden
Kassel – Ob die Weihnachtsdekoration, Fahrräder oder Werkzeug – in einem Haushalt kann sich so einiges ansammeln, das man zwar braucht, aber in der Wohnung keinen festen Platz hat. Wohin mit den Sachen, wenn der Keller oder Dachboden bereits voll ist? Viele kommen dann auf die Idee, die Sachen in der Garage zu „parken“; das Auto kann dafür auf die Straße ausweichen..
„Ordnungsgemäß“ bedeutet in diesem Kontext, Kraftfahrzeuge darin unterzubringen, erklärt ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner auf der . So heißt es etwa in der Hessischen Bauordnung : „Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. [...] Notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden.“Doch wo fängt die Zweckentfremdung an? Seine Zweiräder mit in den Fuhrpark zu stellen, ist für viele Verbraucher nicht unüblich.
Hier hätte wohl nicht mal mehr ein Smart noch Platz. Sieht die Garage so aus, könnte Ärger mit dem Vermieter oder der Behörde drohen. Denn der eigentliche Zweck, ist darin sein Kraftfahrzeug abzustellen. © IMAGO Können Fahrrad, Werkbank und Co. problemlos neben dem Auto ruhen, sollte auch juristisch nichts zu beanstanden sein, erklärt der ADAC-Experte Heimgärtner. Doch stets unter der Prämisse, dass sie das Fahrzeug nicht behindern; die Garage also in erster Linie das Auto oder Motorrad sowie deren Zubehör beherbergt.
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