Alina S., eine Transperson aus Dortmund, klagte die Hagener Druckerei Siebdruck Jäger wegen angeblicher Diskriminierung wegen ihrer Transsexualität auf Schadenersatz. Das Unternehmen lehnte ihren Bewerbung für eine Stelle als Bürokauffrau ab. Alina S. hat in den letzten Jahren zahlreiche Klagen gegen Arbeitgeber geführt und dabei mehrere Millionen Euro Schadenersatz erhalten.
Alina S., eine 47-jährige Transperson aus Dortmund, bewarb sich bei der Hagener Druckerei Siebdruck Jäger auf eine Stelle als Bürokauffrau. Das Unternehmen lehnte den Bewerbung der Transperson ab, da sie von der Qualifikation nicht überzeugt war. Alina S. sieht in der Ablehnung eine Diskriminierung aufgrund ihrer Transsexualität und klagte das Unternehmen auf 5000 Euro Schadenersatz. In einem Vergleich einigte man sich auf eine Entschädigung von 700 Euro. \Alina S.
ist dem Arbeitsgericht in Nordrhein-Westfalen kein unbekannter Name. Nach Angaben des Arbeitsgerichts Bielefeld hat die Person in den vergangenen Jahren 239 Prozesse gegen Arbeitgeber geführt und jedes Mal Schadensersatz zugesprochen bekommen. In den vergangenen Jahren hat Alina S. so eine sechsstellige Summe eingenommen. „240.000 Euro, wenn wir ganz konservativ davon ausgehen, dass es pro Klage nur 1000 Euro gab. Tatsächlich sind die Summen aber oft genug höher“, zitiert das „Westfalen-Blatt“ Joachim Kleveman, den Direktor des Arbeitsgerichts in Bielefeld. Die Zeitung zufolge ist Alina S. seit zwölf Jahren arbeitslos und lebt von Bürgergeld. Die gerichtlich zugesprochenen Zahlungen werden darauf nicht angerechnet und sind steuerfrei. \Die Hagener Druckerei sieht die Bewerbung von Alina S. als nicht ernst gemeint an und behauptet, sie habe in erster Linie die Entschädigung im Blick gehabt. Der Rechtsanwalt der Firma, Wolfgang Zwiehoff, bezeichnete die Bewerbung als „grottenschlecht“. Sie enthalte Qualifikationen, „die im Leben nicht für irgendeine Stelle reichen“. „Das ist ja auch gar nicht gewollt“, fügte er hinzu. Auffällig ist, dass die vergangenen Klagen von Alina S. offenbar auf Formfehler bei den Stellenausschreibungen abzielten. In einem Fall hatte ein Unternehmen bei der Angabe des Geschlechts das „d“ für divers nicht hinzugefügt. Die Dortmunder Druckerei hatte versäumt, ihre Stelle der Arbeitsagentur zu melden. In einem weiteren Fall hatte ein kleines Unternehmen aus dem Kreis Gütersloh eine Stelle als „Bürokauffrau/Mann“ ausgeschrieben. Da Alina S. in ihrer Bewerbung angab, eine Transperson zu sein, wertete sie die Absage als Diskriminierung. Auch habe das Unternehmen sie aufgrund ihres Alters diskriminiert, da in der Ausschreibung von einem „jungen Team“ die Rede war. Dass sie mit 47 Jahren abgelehnt wurde, verstoße gegen das Gesetz, argumentiert Alina S. Die Transperson verklagte das Unternehmen auf 7500 Euro Schadenersatz, in einem Vergleich einigte man sich auf 3750 Euro.
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