Die Widerspruchslösung stellt laut Mainzer LÄK eine nachhaltige Möglichkeit dar, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Sie führe zwangsläufig zum aufgeklärten und mündigen Bürger.
Mainz/Berlin. Nach den Ärztekammern in Nordrhein und Westfalen-Lippe begrüßt nun auch die Ländesärztekammer Rheinland-Pfalz das Bestreben, die Widerspruchslösung als gesetzliche Regelung der Organspende im deutschen Transplantationsrecht zu verankern. NRW-Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann will am 14. Juni eine Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung auf die Tagesordnung des Bundesrates bringen.
Alle Menschen gälten dadurch als spenderbereit, außer, sie hätten im Vorfeld einer Organspende widersprochen. Eine solche gesetzliche Regelung führe zwangsläufig dazu, dass sich jeder einzelne mit seinen individuellen Werten und Wünschen auseinandersetzen müsse, um eine zu tiefst persönliche und weitreichende Entscheidung treffen zu können.
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