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Die Richterin gibt dem Antrag aus Washington in vielen Punkten recht, entscheidet dann aber überraschend: Wikileaks-Gründer Julian Assange darf wegen seiner psychischen Verfassung nicht ausgeliefert werden. Die USA wollen nun in Berufung gehen.

saß in einem weitgehend menschenleeren Londoner Bezirksgericht, dem Old Bailey, in einem gläsernen Käfig, während Richterin Vanessa Baraitser auf der anderen Seite des getäfelten Saales das 134 Seiten lange Urteil zusammenfasste.

Ein paar Mal hustete jemand, zweimal unterbrach Baraitser kurz und schaute fragend auf, um dann weiterzulesen. Seit seiner Festnahme durch die britische Polizei in der ecuadorianischen Botschaft in London im April 2019 hatte der Wikileaks-Gründer auf diesen Moment gewartet; damals hatten die USA ihre Anklageschrift gegen den Australier veröffentlicht und die Auslieferung wegen Vergehens gegen den"Espionage Act" verlangt, der den unbefugten Besitz und die Veröffentlichung von Geheimdienstinformationen unter Strafe stellt. Seither saß Assange, schwer gezeichnet vom langen Aufenthalt in der Botschaft und dem noch längeren Kampf um seine Freiheit, in einem Gefängnis unweit des Gerichts, wo im Februar 2020 der Prozess begann, mit dem über die Auslieferung entschieden werden sollte. Der Hintergrund:hatte 2010 Hunderttausende Regierungsdokumente veröffentlicht, in denen unter anderem geheime Informationen zum militärischen Vorgehen der USA in Irak und Afghanistan enthalten waren, samt Hinweisen auf schwere Kriegsverbrechen. Die USA werfen Assange seither die Gefährdung der nationalen Sicherheit sowie eine Verschwörung zum Eindringen in Regierungscomputer vor, zu der er die ehemalige Soldatin Chelsea Manning animiert habe.Der Mann, der bei Anhängern und Gegnern immer schon sehr starke Reaktionen ausgelöst hat, rang während des Vortrags der Richterin ab und zu die Hände; Baraitsers Worte dürften für ihn fast unerträglich dramatisch gewesen sein: Fast eine Stunde lang listete sie auf, was durchaus für das Ansuchen der USA spreche, Assange auszuliefern. Nur um dann, in den letzten fünf Minuten, doch noch eine andere Richtung einzuschlagen: Weil der 49-Jährige depressiv und suizidal sei und weil die Unterbringung im Hochsicherheitsgefängnis in Florence, Colorado, wo er im Falle einer Überstellung an die Amerikaner untergebracht wäre, ihn zu einer Art Isolationshaft verdammen würde, sei zu befürchten, dass Assange sich umbringe. Auslieferung abgelehnt. Der Mann, über dessen weiteres Schicksal nun nach der Berufung durch die USA in weiteren Instanzen entschieden wird, lehnte sich für eine Sekunde zurück, dehnte und streckte sich, als tauche er aus einer tiefen Starre auf, und ging wortlos ab. Erleichterung, gar Freude zeigte er nicht. Seine Anwälte wollen nun versuchen, ihn auf Kaution freizubekommen. Der Antrag sollte Stunden nach der Urteilsverkündung gestellt werden. Die Bezirksrichterin argumentierte die längste Zeit an diesem historischen Montag gegen Assange und im Sinne der US-Anklage, während draußen vor dem Tor Dutzende Anhänger des Wikileaks-Initiators für seine Freilassung demonstrierten. Schon an den Vortagen hatten zahlreiche Menschenrechtler und Journalistenverbände sowie, am Sonntag, zuletzt auch seine Lebensgefährtin gegen eine Auslieferung plädiert: Assange sei Journalist, der das Grundrecht auf freie Rede in Anspruch genommen habe. Würde er ausgeliefert, erwarte ihn in den USA kein faires Verfahren, wie ohnehin die letzten Jahre gezeigt hätten, dass das Verfahren politisch motiviert sei.Baraitser negierte das Argument von Assange und seinen Anwälten, er habe letztlich"innerhalb der Grenzen des verantwortungsvollen Journalismus" agiert. Das Problem, so die Richterin, liege darin, dass der Wikileaks-Gründer seine Informantin Chelsea Mannings nicht nur regelrecht animiert habe, geheime Daten zu besorgen, sondern sich mit deren Veröffentlichung auch das Recht angemaßt habe, über das Schicksal von Menschen zu entscheiden, über deren Lebensumstände oder Gefährdung er nichts wissen konnte - und all das im Namen der freien Rede. In der digitalen Welt könne jeder Hacker enorme Mengen von Daten sammeln. Anders aber als traditionelle Medien, welche etwa die Wikileaks-Informationen bearbeitet, redigiert und dadurch Personen geschützt hätten, sähen sich jene, die Daten ungeschützt veröffentlichten, nicht durch einen professionellen Kodex gebunden. Das enthebe sie aber nicht der Pflicht, verantwortungsbewusst zu handeln. Assange habe, so die Folgerung von Baraitser, nicht als Journalist agiert, sondern letztlich als eine Art skrupelloser Datenhändler. Auch Whistleblower, so die Richterin, hätten jedoch die Pflicht, Menschen bei der Preisgabe von Informationen zu beschützen. Die Richterin widersprach auch den Befürchtungen von Assanges Anwälten, dass ihn in den USA unter anderem deshalb kein fairer Prozess erwarte, weil das Verfahren in einem Gericht unweit des CIA-Hauptquartiers stattfinden solle. Weil dort vor allem Mitarbeiter des US-Geheimdienstes lebten, wäre es schier unmöglich gewesen, so das Argument der Assange-Seite, genug unvoreingenommene Geschworene zu finden. Baraitser ließ sich auch darauf nicht ein: In der Gegend lebten Millionen Menschen, da würden sich wohl zwölf Personen mit klarem Kopf finden.Daher kam es als Überraschung, dass die Bezirksrichterin schließlich doch entschied, die Auslieferung zu verneinen. Dass Assange psychisch krank und depressiv ist, war lange bekannt. Nicht zuletzt UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer hatte nach einem Besuch im Gefängnis Belmarsh, wo Assange einsitzt, festgestellt, der Mann sei in einem lebensbedrohlichen Zustand; er zeige Anzeichen psychischer Folter. In den USA hätten Assange bis zu 175 Jahre Haft gedroht. Nun wird er wohl vorerst in Großbritannien bleiben, während über die Berufung durch die Amerikaner in einem vermutlich jahrelangen Prozedere entschieden wird.

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