München (lby) - Die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz ist nach Auffassung des
Die AfD in Bayern wollte sich gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Das Verwaltungsgericht München hat nun in der Sache entschieden.als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes München rechtens. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht als unbegründet zurück.
Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder auch aktuelle deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit verglichen.
Der bayerische Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 bekanntgegeben, die AfD als Gesamtpartei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. AmDer Verfassungsschutz legte dem Gericht umfangreiches Beweismaterial vor, darunter Tausende Seiten Chatprotokolle.
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