Urteil: Medizinische Zwangsmaßnahmen können auch daheim erfolgen

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Wenn rechtlich betreute Menschen eine zwangsweise medizinische Behandlung brauchen, müssen sie bald nicht mehr in jedem Fall ins Krankenhaus. Die bisherige Regelung sei in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, so das Bundesverfassungsgericht.

Jeder Mensch darf selbst entscheiden, ob er Medikamente nimmt oder nicht. Nur im Ausnahmefall ist eine ärztliche Zwangsbehandlung möglich: Unter anderem, wenn Patienten die Einsichtsfähigkeit fehlt und ein erheblicher Schaden für die Gesundheit droht.

Bislang war vorgeschrieben, dass medizinische Zwangsmaßnahmen nur stationär in einem Krankenhaus stattfinden dürfen. Das soll sich bis Ende 2026 ändern: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass rechtlich Betreute in Ausnahmen auch ambulant zwangsbehandelt werden dürfen.

Der BGH hatte den Fall dem Verfassungsgericht vorgelegt. Er war der Ansicht, dass es Grundrechte von Patienten verletzen kann, wenn nur in Kliniken zwangsbehandelt wird. Oft sei die Behandlung in der gewohnten Umgebung weniger belastend für die kranken Menschen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht nun fest, dass die bisherige gesetzliche Regelung zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Sie muss nun bis Ende 2026 geändert werden und Ausnahmen zulassen, entschied das Gericht."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.

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