Urteil zu »Bestpreisklausel«: EuGH stärkt Hotels in Streit mit Booking.com

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Urteil zu »Bestpreisklausel«: EuGH stärkt Hotels in Streit mit Booking.com
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Im Rechtsstreit zwischen der niederländischen Buchungsplattform Booking.com und zahlreichen Anbietern von Unterkünften hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Hoteliers gestärkt. Es geht um die sogenannten Bestpreisklauseln, die Booking Hotels bis Februar 2016 auferlegte. Diese durften demnach ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten als bei Booking..

Das niederländische Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH Fragen vor. Es wollte wissen, ob die Klauseln als sogenannte Nebenabreden zulässig sein könnten, um Trittbrettfahren zu verhindern – also dass Kunden sich Hotels auf Booking.com anschauen, dann aber günstiger auf der hoteleigenen Website buchen. Die Hotels würden sich dann die Provision sparen., dass Bestpreisklauseln grundsätzlich nicht als Nebenabreden angesehen werden könnten.

Dennoch dürfte das Urteil erst mal nur begrenzte Wirkung haben. Booking.com hatte die Bestpreisklauseln im Europäischen Wirtschaftsraum in diesem Jahr ohnehin abgeschafft. Begründet wurde dies mit dem EU-Digitalgesetz Digital Markets Act . Dieses will mit schärferen Regeln für große Plattformen mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten fördern.

Allerdings zeigte sich Booking.com nach dem Urteil enttäuscht. Man bleibe bei dem Standpunkt, dass die Klauseln »notwendig und angemessen im Hinblick auf die Beziehungen zwischen unseren Unterkunftspartnern und Booking.com waren«.Haben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.

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