Väter bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt

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Väter bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt
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Laut Bundessozialgericht werden Väter bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Rente nicht diskriminiert. Ein Mann aus Hessen hatte sich aufgrund seines Geschlechts benachteiligt gefühlt.

Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeit en für die Rente nicht diskriminiert. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden . Es liege keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeit en und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden, teilte das BSG mit.

Da keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit abgegeben worden sei und sich eine überwiegende Erziehung durch den Kläger erst ab November 2008 habe nachweisen lassen, erfolge eine Zuordnung bei der Kindsmutter. Argumente des Vaters Der Vater machte dagegen verfassungsrechtliche Einwände geltend.

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