Mehrere Bundestagsabgeordnete wollen ein Verbotsverfahren gegen die AfD beantragen. Rechtsexperte Franz-Alois Fischer sieht in einem Interview mit ntv.de eine realistische Chance, da die AfD möglicherweise gegen die Menschenwürde verstößt.
, Rechtsanwalt und Professor für öffentliches Recht an der FOM Hochschule in München, sieht im Interview mit ntv.de eine realistische Chance: "Ein Verstoß gegen die Menschenwürde könnte man der AfD am ehesten nachweisen".
Die AfD wird schon lange vom Verfassungsschutz sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene beobachtet. Teilweise ist die AfD als extremistischer Verdachtsfall eingestuft. Das gilt zum Beispiel für die gesamte Bundes-AfD. Teilweise sind Landesverbände, vor allem in Ostdeutschland, als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das ist eine sehr bedeutende und schwerwiegende Einschätzung des Verfassungsschutzes. Das führt aber per se noch nicht zu einem Parteiverbot.
Eine Partei zu verbieten, das ist ein schwieriger Schritt in einer Demokratie, der auch leicht missbraucht werden kann. Bisher sind in Deutschland nurDie Hürde ist sehr hoch. Man spricht oft davon, das sei das schärfste Schwert, was man zur Verfügung hat, das man auch wirklich nur in extremen Ausnahmefällen überhaupt ziehen sollte. Ein Parteiverbot ist ausschließlich im Grundgesetz geregelt. Das ist eine Besonderheit.
Außerdem gibt es noch ein viertes Kriterium, das allerdings für die AfD ohne jeglichen Zweifel erfüllt ist. Es muss ein sogenanntes Potenzial bestehen, dass diese Ziele auch tatsächlich verwirklicht werden können. So nennt es das Bundesverfassungsgericht. Daran ist damals das NPD-Verbotsverfahren gescheitert, weil man - umgangssprachlich - gesagt hat, die sind zu klein und zu unbedeutend, um wirklichen Schaden anzurichten. Das kann man bei der AfD nicht sagen.
Der Aufwand ist immens, eine wahnsinnig kleinteilige Sisyphosarbeit. Aber dafür haben wir einen Rechtsstaat. Dafür haben wir ein Bundesverfassungsgericht. Das ist kein Argument, es ganz zu lassen, dafür sind die ja da. Aber Spaß macht es nicht, so ein Verbotsverfahren durchzuführen.
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