München (lby) - Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Das
Seit 2022 beobachtet der bayerische Verfassungsschutz die AfD. Obwohl die Klage der Partei dagegen nun fulminant scheiterte, dürfte das Streitthema nicht zu Ende sein.wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage der AfD gegen die bereits 2022 bekanntgegebene Beobachtung mit seinem heute gesprochenen Urteil als unbegründet ab.
mit der AfD. "Nun gilt es, die Entwicklung der AfD weiter genau zu beobachten. Der Freistaat Bayern hat auch zur Verstärkung der Beobachtung von Rechts- und Linksextremisten sowie Islamisten das Personal des Verfassungsschutzes weiter verstärkt", sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München. Verfassungsfeindliche Bestrebungen könnten in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat nicht stillschweigend hingenommen werden.
Die AfD hatte argumentiert, die Partei könne nicht verhindern, dass einzelne Mitglieder sich entsprechend äußern. Was in der Parteiführung bekanntwerde, könne auch sanktioniert werden - etwa durch Parteiordnungsverfahren und Ämtersperren. Auch Vertreter anderer Parteien äußerten sich bisweilen in einer Weise, die der jeweiligen Parteiführung nicht zupass komme, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Tobias Teich.
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