Wahlrechtsreform: Herrmann: Freude über Urteil, aber auch Bedauern

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München/Karlsruhe - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts als wichtigen Erfolg für die

hat das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts als wichtigen Erfolg für die bayerische Staatsregierung und für Bayern begrüßt und von einem guten Tag für die CSU gesprochen. Es sei wichtig, dass das Gericht die ersatzlose Streichung der Grundmandatsklausel als verfassungswidrig bezeichnet habe, sagte Herrmann in Karlsruhe, noch vor der Verkündung des Urteils, das aber zuvor schon bekanntgeworden war.

Herrmann bedauerte allerdings, dass das Gericht andere Teile des neuen Wahlrechts gebilligt hat. So ist für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. Dann gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.

Er sei nach wie vor der Auffassung, dass eine solche Konstruktion, die einzelne gewählte Direktkandidaten anschließend für nicht gewählt erkläre, für die Bürgerinnen und Bürger kaum vermittelbar sei, sagte Herrmann. "Aber wir werden es zur Kenntnis nehmen müssen."stuft die Wahlrechtsreform in seinem Urteil in Teilen als verfassungswidrig ein, konkret die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht.

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