Yelp: Bodybuildung-Weltmeisterin verliert vor dem BGH
Anzeige Der Quintessenz kam ganz zum Schluss: „Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen.“ So begründet der BGH in einem wegweisenden Urteil über Bewertungen im Internet die Abweisung einer Klage der Fitnessunternehmerin Renate Holland gegen das Internet-Portal Yelp. Die frühere Bodybuildung-Weltmeisterin betreibt eine Kette von acht Studios in Bayern.
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