Zehn Jahre nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo: Ein Blick auf die Meinungsfreiheit

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Zehn Jahre nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo: Ein Blick auf die Meinungsfreiheit
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Der Anschlag auf Charlie Hebdo vor zehn Jahren schockierte die Welt. Millionen demonstrierten für die Meinungsfreiheit. Heute zeigt sich eine andere Realität. Der Text beleuchtet die weltweiten Reaktionen auf den Anschlag und die Bedeutung der Meinungsfreiheit in der heutigen Zeit.

Kundgebung für Meinungsfreiheit in Paris, 2014: Israels Premier Netanjahu, Malis Präsident Keita, Frankreichs Präsident Hollande, Kanzlerin Merkel, EU-Ratspräsident Tusk und Palästinenserpräsident Abbas.

2023 waren 40 Prozent der Befragten der Meinung, dass man in Deutschland seine politische Meinung frei sagen kann. Das ist der niedrigste Wert seit 1990, als dieser Aussage noch 78 Prozent zustimmten. 44 Prozent waren im Jahr 2023 hingegen der Meinung, dass es besser ist, vorsichtig zu sein, wenn es um die Äußerung der politischen Meinung geht.

• Eine ganze Reihe von Philosophen und Journalisten haben sich in den letzten beiden Jahren diesem Thema in ihren Büchern gewidmet: beispielsweise Susan Neiman, Omri Boehm, Julian Nida-Rümelin und René Pfister.

Und die Leute nicken weise und sagen: Oh ja, weise Worte, weise Worte. Doch wenn man länger als fünf Sekunden über diese vermeintlich unumstößliche Aussage nachdenkt, stellt man fest, dass sie lediglich dafür plädiert, eine Art von Intoleranz durch eine andere zu ersetzen, was für mich überhaupt keinen Fortschritt darstellt.

Außenministerin Baerbock Strafantrag gegen einen bayerischen Unternehmer, weil dieser in seinem Garten satirische Plakate über die Grünen aufgestellt hatte. Er wurde freigesprochen, von einem Amtsgericht, das nicht nur dessen Recht auf freie Meinungsäußerung hervorhob, sondern festhielt, dass Politiker mehr hinnehmen müssten als Normalbürger.

Dazu trägt die Bundesregierung das Ihre bei. Fünfundsiebzig Jahre Grundgesetz" – ohne die Feststimmung trüben zu wollen, sollte das Jubiläum zum Anlass genommen werden, neben der Würdigung des Erreichten auch Defizite zu benennen und auf aktuelle Gefährdungen hinzuweisen, auf Gefährdungen grundrechtlicher Freiheiten wie sie Artikel 5 Grundgesetz benennt – der freien Meinungsäußerung.

Vorbehaltlich der Bestimmung des Art. 10 Abs. 2 gilt nicht nur für die günstig aufgenommenen oder als unschädlich oder unwichtig angesehenen 'Informationen' oder 'Ideen', sondern auch für die, welche den Staat oder irgendeinen Teil der Bevölkerung verletzen, schockieren oder beunruhigen. So wollen es Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit, ohne die es eine 'demokratische Gesellschaft' nicht gibt.

Ihr Schutz darf indessen nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen, die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise gewährleistet werden soll, und der zudem das Recht des Staates gegenübersteht, fehlerhafte Sachdarstellungen oder diskriminierende Werturteile klar und unmissverständlich zurückzuweisen.

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