Das Bundesverfassungsgericht hat den jahrelangen Streit um die Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Profifußball entschieden. Der Profifußball muss nun für die zusätzlichen Polizeikosten aufkommen, die durch solche Spiele entstehen. Die Entscheidung wurde von Ulrich Mäurer, einem Bremer Innensenator, bejubelt, während die Deutsche Fußball Liga (DFL) enttäuscht reagiert hat. Es bleibt abzuwarten, wie die Vereine die Kostenverteilung organisieren werden und ob es zu einem bundesweiten Fonds kommt.
Das Bundesverfassungsgericht hat den jahrelangen Streit um die Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Profifußball beendet. Die Reaktionen auf den Richterspruch könnten unterschiedlicher nicht sein.
Tatsächlich hat der Erste Senat unter dem Vorsitz von Stephan Harbarth dem Bremer Innensenator vollauf recht gegeben: Der Profifußball kann zur Kasse gebeten werden, die Bundesländer dürfen ihre zusätzlichen Polizeikosten in Rechnung stellen. So sollen nicht alle Steuerzahler belangt werden, sondern die wirtschaftlichen Nutznießer. "Das ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel", sagte Harbarth.
Die DFL-Spitze hatte einer Niederlage vorgebaut. "Es wird nicht so kommen, dass die Klubs aus den Bundesländern, in denen diese Kosten nicht erhoben werden, in einen Solidartopf einzahlen", sagte der Aufsichtsratsvorsitzende Hans-Joachim Watzke - und erteilte einem gemeinsamen Fonds der Profivereine eine Absage: "Das ist schon die Verantwortung auch der einzelnen Landesregierungen.
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