Bundestag beschließt Reform des Grundgesetzes zum Schutz des Verfassungsgerichts

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Bundestag beschließt Reform des Grundgesetzes zum Schutz des Verfassungsgerichts
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Mit einer deutlichen Mehrheit stimmte der Bundestag für eine Reform des Grundgesetzes, die die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts langfristig sichern soll. Die Reform soll verhindern, dass extreme Parteien politisch Einfluss auf das höchste deutsche Gericht nehmen können.

sprach sich die nötige Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten für eine entsprechende Reform aus. Nun ist noch die Zustimmung des Bundesrats notwendig.

Mit dem parteiübergreifenden Vorhaben der ehemaligen Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der Union soll die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts langfristig sichergestellt werden. Es handelt sich vor allem um eine präventive Maßnahme, die verhindern soll, dass extreme Parteien in Zukunft versuchen könnten, politisch Einfluss auf das höchste deutsche Gericht zu nehmen.

Bisher kann der Aufbau des höchsten Gerichts mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden. Populisten könnten so mit einer Mehrheit im Parlament etwa einen dritten Senat im Bundesverfassungsgericht einsetzen und diesem wichtige Zuständigkeiten übertragen.Vor der Abstimmung hatte es im Bundestag eine Debatte über den Gesetzentwurf gegeben.

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