Der Bundestag hat mit einer Zweidrittelmehrheit eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, die die Absicherung des Bundesverfassungsgerichts stärkt. Die Änderungen sollen die Strukturmerkmale des Gerichts festlegen, einen Ersatzwahlmechanismus bei Blockaden bei der Richterwahl einführen und die Bindungswirkung der Entscheidungen explizit im Grundgesetz verankern.
Berlin - Der Bundestag hat eine stärkere Absicherung des Bundesverfassungsgericht s auf den Weg gebracht.
Mit dem Vorhaben sollen wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festgeschrieben werden. Zudem soll für den Fall einer Blockade bei der Richterwahl ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden. Artikel 94 regelt dann künftig die Zuständigkeiten des Gerichts, die bisher in Artikel 93 geregelt sind. Zudem soll die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts explizit im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts soll laut Entwurf künftig in Artikel 93 grundgesetzlich geregelt werden. Die Richter sollen weiterhin je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden.
Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sieht aktuell vor, dass das Plenum des Bundesverfassungsgerichts eigene Wahlvorschläge unterbreiten kann, wenn eine Richterwahl nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Amtszeit beziehungsweise dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters oder einer Richterin erfolgt ist. Voraussetzung ist zudem die Aufforderung durch das älteste Mitglied des Wahlausschusses des Bundestages beziehungsweise die Spitze des Bundesrates.
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