Karlsruhe - Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts und ist in Karlsruhe von den Klägern scharf
Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition steht auf dem Prüfstand in Karlsruhe - CSU und CDU warnen vor verwaisten Wahlkreisen und einem Wandel zu einem reinen Verhältniswahlrecht.der Ampel-Koalition steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts und ist in Karlsruhe von den Klägern scharf attackiert worden.CSU
-Landtagsabgeordnete und bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Alleine der Eindruck, dass einzelne Parteien das Wahlrecht zu ihren Gunsten gestalten könnten, schade dem Verständnis von Demokratie massiv. Herrmann wandte sich vor allem dagegen, dass nur noch das Zweitstimmenergebnis über die Zahl der Sitze einer Partei im Parlament entscheiden soll. Das könne künftig zu verwaisten Wahlkreisen führen: Ein direkt gewählter Wahlkreiskandidat dürfe nämlich dann nicht in den"Problematischer Systemwechsel hin zu einem reinen Verhältniswahlrecht"
"Es wird dem Wähler suggeriert, er könne mit der Erststimme einen Kandidaten wählen", ergänzte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Das sei aber nicht der Fall, "weil das Mandat zugeteilt wird über die Zweitstimme".-Chef Friedrich Merz sprach von einem problematischen Systemwechsel hin zu einem reinen Verhältniswahlrecht. "Die Wahlen in den Wahlkreisen werden herabgestuft zu reiner Zählfunktion des Verhältniswahlrechts.
Nach der neuen Regelung soll allein das Zweitstimmenergebnis entscheiden - auch dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate geholt hat. Wahlkreisgewinner mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis gehen dann leer aus. Überhangmandate - und damit auch die daraus folgenden Ausgleichsmandate - werden abgeschafft.
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