Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eingeführt werden. Sie bietet Patienten einen Überblick über ihre Gesundheitsdaten und soll unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden. Dieser Artikel erklärt, wie die ePA funktioniert, welche Daten sie enthält und wie Sie sie nutzen können.
Wie geht es dem Bauch? Ein Ziel der elektronischen Patientenakte ist es, unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. ePA: Dahinter verbirgt sich die elektronische Patientenakte, die 2025 für alle gesetzlich Versicherten kommen soll. Was das bringt, wie Sie sie nutzen - und wie Sie widersprechen können.Befunde, OP-Berichte, Arztbriefe: Gerade wer eine längere Krankengeschichte hat, trägt eine regelrechte Zettelwirtschaft von Praxis zu Praxis.
Das soll die elektronische Patientenakte (ePA) Patienten und Praxen künftig ersparen. Anfang 2025 legen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten jeweils eine ePA an - sofern sie dem nicht widersprochen haben. Wir klären die wichtigsten Fragen:„Die elektronische Patientenakte ist ein virtueller Aktenordner, in den künftig die Gesundheitsdaten von uns Patienten hineinkommen“, sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Beispielsweise Arztbriefe, Laborbefunde und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus liegen dann an einem einzigen, digitalen Ort. Künftig sollen etwa auch das Zahnbonusheft oder der Impfpass dort hinterlegt sein. Wer das erste Mal einen Blick in seine ePA wirft, wird feststellen: Hier gibt es noch nicht viel zu sehen. Anfangs ist die Akte nämlich leer. Ärztinnen und Ärzte sind zwar ab ihrem Ausrollen Anfang 2025 dazu verpflichtet, aktuelle Behandlungsunterlagen dort einzustellen. Ältere Befunde und Co. müssen sie aber nicht hochladen. Versicherte haben allerdings die Möglichkeit, das selbst zu tun. Oder ihre Krankenkasse darum zu bitten: Ab 2025 können sie das zweimal innerhalb von 24 Monaten tun. Bis zu zehn ältere medizinische Dokumente digitalisiert die Kasse dann, wie die Verbraucherzentrale erklärt. „Über die Jahre füllt sich die ePA - als Patient hat man ab einem gewissen Zeitpunkt Überblick über alle seine Gesundheitsdaten“, sagt Wolter. Wenn man das denn überhaupt will: Die Nutzung der ePA ist für Versicherte freiwillig - und bleibt es auc
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