Gericht erklärt EU-Genehmigung deutscher Condor-Beihilfen für nichtig

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Das Gericht der Europäischen Union hat die EU-Genehmigung der millionenschweren deutschen Hilfen für Condor nach der Thomas-Cook-Pleite für nichtig erklärt. Es ist nicht das erste Verfahren, das Ryanair gegen staatliche Beihilfen angestoßen hat.

Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der deutschen Millionenhilfen für Condor nach der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook durch die EU-Kommission für nichtig erklärt.

Durch die Beihilfen sollte Condor bei ihrer Umstrukturierung und bei der Fortsetzung ihrer Tätigkeit unterstützt werden. Mit ihr sollten zudem die Schwierigkeiten überbrückt werden, in denen sich Condor aufgrund der Insolvenz von Thomas Cook befand.

Die Richter gaben dem Antrag von Ryanair allerdings nur in Bezug auf eine Verletzung der Verfahrensrechte im Rahmen des erforderlichen Prüfverfahrens statt. Die Richter stellten klar, dass Ryanair die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht beanstanden konnte.

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