Ein Gericht in Deutschland hat entschieden, dass Personen, die die Existenz des Staates Israel nicht anerkennen, nicht eingebürgert werden können. Der Fall betrifft einen staatenlosen Palästinenser, der in Bayern den deutschen Pass erwerben wollte.
Wer der Meinung ist, dass der Staat Israel in seinen völkerrechtlich anerkannten Grenzen von 1948 nicht existieren dürfe, der kann in Deutschland nicht eingebürgert werden. Das hat nun erstmals ein Gericht entschieden. Damit hat es den Antrag eines staatenlosen Palästinensers, der in Bayern den deutschen Pass erwerben wollte, abgelehnt. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, die am 7.
Oktober 2024 ergangen ist und erst jetzt bekannt wurde, heißt es: Ein „Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zum Existenzrecht des völkerrechtlich anerkannten Staates Israel“ sei nötig. Der Bewerber hatte eine Moschee besucht, die vorübergehend unter Beobachtung stand. Dies steht zwar nirgends ausdrücklich im Gesetz. Aber es folge, so das Gericht, aus einer Klausel des im Juni durch die Ampelkoalition reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes. Danach müssen sich Einbürgerungskandidaten neuerdings „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen“ bekennen, „insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“. Über die Entscheidung des Regensburger Gerichts wird womöglich noch in einer nächsten Instanz gestritten. (Aktenzeichen RO 9 K 24.782) In dem Fall war es um einen Mann gegangen, der in Syrien aufgewachsen ist und nach eigenen Angaben nie in Israel oder den palästinensischen Autonomiegebieten gelebt hat. 2016 war er nach Deutschland gekommen, 2022 wollte er sich einbürgern lassen. Als Teil seiner Bewerbung reichte er ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein. Weil bei den Sicherheitsbehörden aber bekannt war, dass dieser Mann eine Moschee besucht, die vorübergehend wegen salafistischer Bestrebungen unter Beobachtung gestanden hatte, lud die Ausländerbehörde ihn zum Gespräch. Bei dem Gespräch, das zwei Monate vor dem 7. Oktober 2023 stattfand, fragte ihn ein Sachbearbeiter unter anderem, ob er Israel als eigenständigen Staat anerkenne
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