Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung: AOK setzt auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren

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Berlin (ots) - Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) setzt die AOK auf Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren. Jens Martin Hoyer, stellvertretender

Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz setzt die AOK auf Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren. Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, kommentiert den Beschluss wie folgt:

Die Weiterentwicklung und Absicherung einer zukunftsfesten Primärversorgung ist uns ein wichtiges Anliegen. Versicherte brauchen gut erreichbare Versorgungsangebote, die die Menschen durch eine gute Koordination auch bei komplexen Krankheitsverläufen unterstützen. Ansätze für eine solche Weiterentwicklung der Versorgung sucht man im vorliegenden Gesetz allerdings vergebens.

Aber die neuen Pauschalierungen der hausärztlichen Vergütung greifen zu kurz. Zwar ist die Vermeidung von überflüssigen Arztkontakten ein wichtiges Anliegen, um die Versorgung auf den tatsächlichen Bedarf auszurichten. Allerdings werden die entsprechenden Vorgaben mit jedem neuen Entwurf des GVSG detaillistischer. Der jetzt vorliegende neue Zuschnitt der Versichertengruppe für eine Jahrespauschale wird in der Praxis kaum umsetzbar sein.

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