Die Polizei soll öffentliche Fotos „biometrisch abgleichen“ dürfen, um Personen zu identifizieren. Wie genau, das lässt Faesers Gesetzentwurf offen.
Gesichtserkennung im Internet: Faeser will Fotofahndung erlauben Die Polizei soll öffentliche Fotos „biometrisch abgleichen“ dürfen, um Personen zu identifizieren. Wie genau, das lässt Faesers Gesetzentwurf offen.BERLIN taz | Die Polizei soll künftig Verdächtige, Zeugen und Opfer von Straftaten anhand von Fotos im Internet identifizieren können.
Bei dem vorliegenden Foto wird dann das Gesicht vermessen und es werden Hunderte Datenpunkte gespeichert. Diese biometrischen Daten kann die Polizei bisher nur mit den Daten der polizeilichen Inpol-Foto-Datenbanken abgleichen, aber nicht mit allen Fotos im Internet. Dies will Faeser nun jedoch erlauben.
Faeser lässt offen, wie die Fahndung konkret aussehen soll Kommerzielle Anbieter wie Clearview und PimEyes sammeln alle Fotos, die sie im Internet finden, und speichern sie in eigenen gigantischen Datenpools. Das aber verstößt wohl gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung, denn die Abgebildeten haben nie zugestimmt, Teil eines privaten Fahndungsdatenpools zu werden. Das polnische Unternehmen PimEyes hat deshalb 2022 seinen Sitz auf die Seychellen verlegt.
Faesers Gesetzentwurf will den „biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ im BKA-Gesetz, im Bundespolizeigesetz und in der Strafprozessordnung verankern. Für die StPO ist eigentlich Bundesjustizminister Marco Buschmann zuständig, dieser denkt aber auch bereits über eine Regelung nach.
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