Mannheim (lsw) - In der Debatte um eine Fusion der Unikliniken Mannheim und Heidelberg wollen die Krankenhäuser gegen eine Entscheidung des
Das Land und die Stadt Mannheim wollen die dortige Uniklinik durch einen Verbund mit dem Standort Heidelberg sichern. Doch das Kartellamt hat das untersagt. Nun dürfte der Fall vor Gericht landen.Mannheim und Heidelberg wollen die Krankenhäuser gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts vor Gericht ziehen. Das Kartellamt hatte den Zusammenschluss untersagt.
Die Universitätskliniken und ihre Rechtsanwälte hätten beschlossen, Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzureichen, teilte eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg mit. Da dasDie Beschwerde müsse bis zum 26. August eingereicht werden. Eine Begründung könne binnen eines Monats nachgeliefert werden.
Nach einem monatelangen Prüfverfahren hatte das Kartellamt jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbundes vor allem für Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde.Das Land setzt auf eine sogenannte Ministererlaubnis des Bundeswirtschaftsministeriums.
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