Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen fordert in puncto Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung durch die Kassen Korrekturen am GVSG.
Berlin. Im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wird aus Sicht des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen endlich der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses anerkannt – zumindest bezogen auf Weiterbildungsambulanzen.
Wir brauchen eine ausreichende Finanzierung von Weiterbildungsstellen in den Praxen – auch um die Versorgung in der Fläche zu verbessern – und ebenso in den Kliniken. Hier muss noch deutlich nachgebessert werden,“ moniert Johanna Thünker vom Vorstand der Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Therapeuten im BDP.
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