Gutachten: Altschulden-Übernahme nur mit Grundgesetz-Reform

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Kanzler Scholz hat sich selbst dafür eingesetzt: Der Bund sollte überschuldeten Kommunen beispringen. Doch das wird für die Ampel-Koalition extrem schwierig.

Die Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund ist einem Gutachten zufolge nicht ohne Änderungen des Grundgesetzes möglich. Da die finanzielle Entlastung der Kommune n derzeit Länderaufgabe sei, müsste der Bund ausdrücklich zu einer Schuldenübernahme ermächtigt werden, heißt es in der Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestag s im Auftrag der FDP -Fraktion, über die zuerst die « Rheinische Post » berichtete.

Finanzministerium: Bund und Länder sollen gemeinsam helfen Laut einem Vorschlag des Finanzministeriums sollen Bund und Länder in einem gemeinsamen Kraftakt jeweils die Hälfte der übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen übernehmen. Zugleich sollen die Kommunen verpflichtet werden, eine neue Überschuldung zu vermeiden. Für beides müsste dem Gutachten zufolge allerdings das Grundgesetz geändert werden.

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