Job und Politik: Darf sich der Arbeitgeber einmischen?

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Es beginnt harmlos: Ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl fällt. Doch irgendwann schlägt das lockere Gespräch in eine hitzige Debatte mit extremen Positionen um. Inwieweit darf sich der Arbeitgeber dann einmischen?

Es beginnt harmlos: Ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl fällt. Doch irgendwann schlägt das lockere Gespräch in eine hitzige Debatte mit extremen Positionen um. Inwieweit darf sich der Arbeitgeber dann einmischen?Nicht nur in der Mittagspause herrscht Meinungsfreiheit. Es gibt dennoch Grenzen für das, was an Politik am Arbeitsplatz erlaubt ist.Ob US-, Europa- oder Kommunalwahlen: Über Politik kann trefflich gestritten werden.

Dabei muss man verschiedene Situationen unterscheiden. Während der Arbeitszeit kann der Arbeitgeber zum Beispiel vorgeben, wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben. Das kann etwa beinhalten, gegenüber Kunden keine politischen Äußerungen zu tätigen. Auch Vorgaben zum Erscheinungsbild sind möglich, wie Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, erklärt.

Für Beamte gelten teilweise strengere Regelungen. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst sind der Verfassung verpflichtet, müssen für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten und dürfen also den Staat nicht aktiv bekämpfen.Möchte ein Arbeitgeber eingreifen – etwa, weil ein Mitarbeiter den Betriebsfrieden stört – sind Abmahnungen oder im Wiederholungsfall die Kündigung denkbar.

Und wie sieht es in der Freizeit aus? Ein bekanntes Beispiel: Nachdem eine Gruppe junger Menschen rassistische Parolen in einer Bar aufgegrölt hatte und ein Video davon öffentlich wurde, soll einigen darin zu sehenden Personen gekündigt worden sein. Das geht laut Fuhlrott in den meisten Fällen nicht. Über das Arbeitsrecht lässt sich ein solcher Fall nur dann regeln, wenn man einen Bezug zum Arbeitgeber herstellen kann.

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