Neue EU-KI-Verordnung verpflichtet börsennotierte Unternehmen zum Ausbau der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter ab dem 2. Februar 2025. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um KI-Systeme verantwortungsvoll einzusetzen. Der Text erläutert die Anforderungen der KI-Verordnung, die Bedeutung von KI-Kompetenz und mögliche Handlungsfelder für Unternehmen.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter, die im beruflichen Kontext KI einsetzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Diese Regelung ist bereits am 2. Februar 2025 in Kraft getreten. Die im August 2024 in Kraft getretene Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) bildet den zentralen Rechtsrahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der EU.
Neben produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben sieht Artikel 4 der KI-VO vor, dass Unternehmen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter KI im beruflichen Kontext einsetzen, sicherstellen müssen, dass sie über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Diese Regelung ist für Unternehmen in zweierlei Hinsicht besonders: Zum einen ist ihr Anwendungsbereich sehr weit gefasst, denn Artikel 4 der KI-VO gilt für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, unabhängig von deren Risikoeinstufung. Das bedeutet, dass Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden KI-Tools wie intelligente Sprachassistenten oder automatisierte Analyse- und Planungssoftware zur Verfügung stellen, verpflichtet sind, Schulungen durchzuführen. Artikel 4 der KI-VO weicht damit vom ansonsten risikobasierten Ansatz der KI-Verordnung ab, der grundsätzlich zwischen verschiedenen Risikoklassen unterscheidet. Zum anderen ist diese Regelung bereits am 2. Februar 2025 in Kraft getreten. Das stellt die Unternehmen vor die Herausforderung, die Anforderungen rechtzeitig in die Praxis umzusetzen. Der Aufbau von KI-Kompetenz wird so zu einem zentralen Thema für alle Unternehmen, deren Beschäftigte beruflich mit KI irgendwie in Berührung kommen.
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