Kunden können Geld zurückfordern: BGH: Negativzinsen auf Spareinlagen unzulässig

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Kunden können Geld zurückfordern: BGH: Negativzinsen auf Spareinlagen unzulässig
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Kunden bekamen während einer Niedrigzinsphase von Banken und Sparkassen über Jahre Zinsen für die Aufbewahrung von Einlagen berechnet. Dagegen klagten Verbraucherzentralen. Der Bundesgerichtshof gibt ihnen nun in Hinsicht auf Spar- und Tagesgeldkonten recht.

Kunden bekamen während einer Niedrigzinsphase von Banken und Sparkassen über Jahre Zinsen für die Aufbewahrung von Einlagen berechnet. Dagegen klagten Verbraucherzentralen. Der Bundesgerichtshof gibt ihnen nun in Hinsicht auf Spar- und Tagesgeldkonten recht.

Nach der Zinswende der Europäischen Zentralbank im Sommer 2022 sind die sogenannten Verwahrentgelte nahezu wieder verschwunden. Rechtlich umstritten blieb aber lange, ob die Praxis überhaupt erlaubt war. Nun hat der BGH in Karlsruhe entschieden: teils, teils. Anders sieht es das Gericht mit Blick auf Girokonten. Die Verwahrung des Geldes stelle hier eine von der Bank erbrachte Hauptleistung dar und unterliege damit keiner rechtlichen Inhaltskontrolle. Somit dürften die Geldinstitute auf diese Einlagen grundsätzlich Negativzinsen erheben.Das große Aber: Die Vertragsklauseln zu den Verwahrentgelten müssen transparent sein, betont der Senat.

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