Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Marco Buschmann haben Kürzungen bei den Leistungen für Asylbewerber gefordert. Sie schlagen vor, die Leistungen für Personen, die humanitären Schutz in einem anderen EU-Staat erhalten könnten, auf null zu senken. Zudem kritisieren sie die Höhe der Grundleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen und plädieren für eine Änderung der Auszahlung von Analogleistungen.
Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Marco Buschmann wollen die Leistungen für Asylbewerber kürzen. − Foto: dpa
Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Marco Buschmann haben Kürzungen bei den Leistungen für Asylbewerber gefordert. „Unter ganz besonders engen Voraussetzungen wäre sogar eine Absenkung von Leistungen quasi auf „null“ denkbar“, schrieben die beiden FDP-Politiker in einem Gastbeitrag in der „Welt am Sonntag“. Sie schlagen dies bei Menschen vor, „denen humanitärer Schutz in dem für sie nach den Dublin-Regeln zuständigen EU-Staat zusteht, die sich aber weigern, den Schutz dort in Anspruch zu nehmen.
Lindner und Buschmann plädieren zudem dafür, Betroffenen nicht wie bisher nach 18 Monaten sogenannte Analogleistungen auszuzahlen, die in der Höhe dem Bürgergeld entsprechen. Stattdessen sollen sie nach den Vorstellungen der FDP-Politiker so lange nur Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, bis ihr Aufenthaltsstatus rechtskräftig geklärt ist.
In ihrem Gastbeitrag für die „Welt am Sonntag“ fordern Lindner und Buschmann „eine neue Realpolitik auf dem Gebiet der irregulären Migration“. Aus einem „naiven „Wir schaffen das““ müsse ein „realistisches „Wir müssen es besser machen““, schreiben Lindner und Buschmann mit Bezug auf den von Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel im Zusammenhang mit der sogenannten Flüchtlingskrise geprägten Satz von 2015.
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