Finanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) wollen Sozialleistungen für Asylsuchende absenken oder ganz streichen. Dies dürfte zumindest teilweise gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstoßen.
Lindner und Buschmann wollen Geflüchteten bei Dublin-Fällen nur noch das Ticket zur Ausreise zahlen Foto: Philip Dulian/dpa
So sollen bei der Berechnung des Existenzminimums Kosten für Festnetzanschlüsse, Kulturveranstaltungen und Zeitungen nicht mehr berücksichtigt werden. Leistungen sollen nur noch per elektronischer Bezahlkarte ausbezahlt werden. Beachten muss der Gesetzgeber aber, dass das Existenzminimum „einheitlich“ gewährt werden muss. Eine Differenzierung nach körperlichen Bedürfnissen und sozialer Teilhabe ist nicht möglich. Das haben Lindner und Buschmann bei ihrem Kürzungsvorschlag wohl übersehen. Zwar darf der Gesetzgeber bei einem „kurzzeitigen“ Aufenthalt von anderen Bedarfen ausgehen als bei einem längeren Aufenthalt.
„Noch“ keine Verletzung der Menschenwürde Gegen das BSG-Urteil erhob der Kameruner Verfassungsbeschwerde, die das Bundesverfassungsgericht in einer kaum bekannten Entscheidung von 2021 abgelehnt hat. Anders als das BSG stellte es nicht darauf ab, dass der Mann die Absenkung der Leistungen selbst vermeiden könnte, indem er kooperiert.
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