Mutterschutz auch nach Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche

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Mutterschutz auch nach Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche
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Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der vom Bundestag verabschiedet werden soll.

In Deutschland soll es in Zukunft für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschutz geben. Das sieht ein Gesetz entwurf vor, auf den sich die Fraktionen von CDU/CSU, Grünen und SPD geeinigt haben. Der Bundestag soll das Gesetz am Abend verabschieden. \Der Mutterschutz schützt Frauen in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung eines Kindes. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach.

Während dieser Zeit haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Bisher galt der Mutterschutz nur für den Fall, dass eine Frau ihr Kind ab der 24. Schwangerschaftswoche verliert. \Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. Die Dauer der Schutzfrist ist abhängig von der Schwangerschaftswoche, in der die Fehlgeburt stattgefunden hat. Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche sind zwei Wochen Mutterschutz vorgesehen, ab der 17. Schwangerschaftswoche dann sechs Wochen. Kommt es erst ab der 20. Schwangerschaftswoche zur Fehlgeburt, dürfen Frauen künftig acht Wochen lang beruflich pausieren. Auch der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen soll auf Fehlgeburten ab der 13. Woche ausgeweitet werden. \Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind. Selbstständige, die privat versichert sind, sind jedoch ausgenommen. In einem Entschließungsantrag von Union, SPD und Grünen wird die kommende Bundesregierung aufgefordert, eine Änderung auch für diese Gruppe auf den Weg zu bringen.

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