Die Qual der Wahl: Bringt die neue Freiheit für differenzierte Grundsteuersätze zugunsten von Wohnimmobilien den Kommunen Rechtsprobleme und Extrakosten? Das Finanzministerium hat dazu Neuigkeiten.
Die Qual der Wahl: Bringt die neue Freiheit für differenzierte Grundsteuer sätze zugunsten von Wohnimmobilien den Kommunen Rechtsprobleme und Extrakosten? Das Finanzministerium hat dazu Neuigkeiten.
Der Landtag hatte den Kommunen im Juli mit einem neuen Gesetz die Option eröffnet, künftig statt eines einheitlichen Hebesatzes unterschiedliche Sätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien festzulegen. Damit soll eine übermäßige Belastung der Eigentümer von Wohnimmobilien vermieden werden. Der Wert von Wohngrundstücken ist in den vergangenen Jahrzehnten vielerorts im Vergleich zu Gewerbegrundstücken deutlich gestiegen.
Die Gutachter sähen auch keinen Verstoß darin, Wohnen und Nichtwohnen bei der Grundstücke ungleich zu belasten. "Es ist ein überragender Verfassungszweck, dass Wohnen vom Gesetzgeber oder von den staatlichen Institutionen gefördert wird", sagte Bernhard.Kommunen, die die Differenzierung nutzen möchten, müssten sich auch nicht auf komplizierte Begründungen einstellen.
Gutachten Keine Probleme Grundsteuer
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