Die Behörde darf den AfD-Landesverband beobachten. So hat es das Verwaltungsgericht München entschieden.
Der Verfassungsschutz darf die Bayern - AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht München am Montag im Hauptverfahren entschieden. Bereits 2022 hatte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz damit begonnen, die Partei zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Die Behörde will aufklären, in welche Richtung sich die Partei bewegt und welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der AfD haben.
Aus öffentlich zugänglichen Quellen hat der Verfassungsschutz Tausende Seiten – darunter Chatprotokolle und Redeauszüge – zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und eine Beobachtung rechtfertigen sollen. Das Spektrum reicht von ausländer- und muslimfeindlichen Äußerungen bis hin zu demokratiefeindlichen Einlassungen von AfD-Mitgliedern und Funktionsträgern der Partei.
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