Das Bundesarbeitsgericht hat eine symptomlose Corona-Infektion als Krankheit eingestuft. Muss ein Arbeitnehmer dann in Quarantäne, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung. Arbeitgeber klagen: Dies gehe allein auf ihre Kosten.
Berlin. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber drängt die Bundesregierung, die Unternehmen bei der Entgeltfortzahlung zu entlasten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März dieses Jahres. Die Richter hatten geurteilt, auch eine symptomlose SARS-CoV-2-Infektion sei eine Krankheit. Im Fall einer Quarantäneanordnung bestehe daher Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer so an der Arbeitsleistung gehindert ist.
Nun aber würden diese Anträge allesamt abgelehnt.Anordnung der Quarantäne ist staatliche EntscheidungDie Kosten quarantänebedingter Arbeitsausfälle würden damit „nahezu vollständig auf die Unternehmen verlagert“. Dies widerspreche früheren Ankündigungen der Politik, so dass eine „befriedende Lösung“ nötig sei.
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